A 8 Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord

Am 28. Juli 2015 hat das Regierungspräsidium Tübingen in der Ulmer-Alb-Halle in Jungingen, die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen und erhobenen Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 erörtert.

Unter Leitung des Regierungspräsidiums Tübingen wurden am 28. Juli 2015 ab 10.30 Uhr zunächst die privaten Einwendungen erörtert. Anschließend war die Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der Leitungsträger und des Kreisbauernverbandes vorgesehen.

Verhandelt wurde grundsätzlich nur mit den vom Vorhaben Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben. In der Regel wurde jedoch die Öffentlichkeit zugelassen, zumindest zur Behandlung der öffentlichen Belange.

Die Einwendungen beziehen sich fast ausschließlich darauf, dass für den Stadtteil Jungingen Lärmschutz entlang der A 8 gefordert wird. Dieses Anliegen wird von der Stadt Ulm unterstützt. In den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geht es insbesondere um die Ausgestaltung der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen sowie um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange der Landwirtschaft, der Leitungsträger und der Deutschen Bahn.

Zum Vorhaben:

Räumlich betroffen von dem Vorhaben ist im Wesentlichen die Stadt Ulm mit den Gemarkungen Lehr und Jungingen sowie die Gemeinde Dornstadt (TA_2015-03_Planfeststellungsverfahren Doppelanschluss A8 Stellungsnahme der Gemeinde) im Bereich des Gewerbegebiets Dornstadt-Süd. Bei den Gemeinden Bernstadt und Rammingen ist jeweils nur ein Grundstück mit einer landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahme betroffen.doppelanschluss uebersicht

Die Planung des Vorhabens zum Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord an der A 8 umfasst insbesondere folgende Bestandteile:

  • Die Änderung des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Tübingen vom 12.11.2008 für den sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-West auf einer Strecke von 836 m ab der Anschlussstelle Ulm-West in Richtung Osten bis unmittelbar nach der Brücke über die Bahnlinie Ulm-Stuttgart.
  • Die Verlängerung des geplanten sechsstreifigen Ausbaus der A 8 auf einer weiteren Strecke von 389 m nach der Brücke bis zur vorhandenen Straßenunterführung der L 1165 (Beimerstetten-Jungingen).
  • Den Neubau eines Anschlusses der A 8 an den Eiselauer Weg östlich des bestehenden Anschlusses Ulm-West, insbesondere zur Anbindung der Gewerbegebiete Himmelweiler und Ulm-Nord an das Autobahnnetz.
  • Den Ausbau des Eiselauer Wegs und Erstellung von jeweils einem Kreisverkehrsplatz südlich und nördlich der A 8.
  • Den Bau einer Querspange zum Gewerbegebiet Mergelgrube vom nördlichen Kreisverkehrsplatz aus nördlich parallel zur A 8 über die Bahnlinie Ulm-Stuttgart.
  • Die Verlegung einer Gashochdruckleitung südlich der A 8 im Rahmen einer Folgemaßnahme.
  • Zudem beinhaltet das Vorhaben neben Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verschiedene landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtlich veranlasste Maßnahmen. Dabei handelt es sich um die Entwicklung von extensivem Grünland an verschiedenen Standorten sowie um Oberbodenauftrag zur Aufwertung von Bodenfunktionen. Zudem soll mit einer Maßnahme die ökologische Funktionsfähigkeit der Zauneidechsenpopulation südwestlich des Gewerbegebiets Himmelweiler sichergestellt werden. Bei den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen geht es vor allem um die Wiederherstellung von Acker- und Grünlandnutzung sowie von Gehölzen, aber auch um die Entwicklung einer Gras-Krautvegetation/Hochstaudenflur auf bauzeitlich beanspruchten Flächen.

Hintergrundinformation:

Die Bekanntmachung des Erörterungstermins sowie die Planunterlagen sind zusätzlich auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen eingestellt (hier klicken…) und dort einsehbar. Darüber hinaus erfolgt noch eine öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins in den örtlichen Tageszeitungen.

Quelle: Regierungspräsidium Tübingen

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