Gemeinderat beschließt Investorenverfahren für ein Grundstück im Gebiet Hahnenweide und Neubau für ein Kinderhaus in Bollingen

Bereits in seiner Sitzung am 26.07.2018 hat der Gemeinderat beschlossen, für das Grundstück Flurstück 179/5 im Plangebiet Hahnenweide ein Investorenverfahrens durchzuführen. Das für die Begleitung des Verfahrens beauftragte Büro hat jetzt endlich das Verfahren für die Ausschreibung vorgelegt. Das Vergabeverfahren soll in zwei Phasen durchgeführt werden. In der Phase 1 können sich Interessenten unter Beifügung von Referenzen um die Teilnahme bewerben. Es werden dann 3 – 5 Bewerber ausgewählt, die zur Vorlage von weiteren Unterlagen aufgefordert werden. In der Phase 2 kann dann an Hand von festgelegten Bewertungskriterien ein Investor ausgewählt werden, an den das Grundstück veräußert werden soll. Auf dem 3000 qm großen Grundstück soll ein Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen und Eigentumswohnungen entstehen. Das Stichwort „bezahlbarer Wohnraum“ war in der Sitzung auch öfters zu hören. Der Gemeinderat und somit auch unsere Fraktion haben dem Verfahren in der Sitzung am 9. Juli 2020 zugestimmt.

Die Entscheidung ist in der GR-Sitzung am 6. August 2020 gefallen: Bollingen bekommt einen neuen Kindergarten. Und zwar südlich vom Baugebiet „Breite I-IV“ in der Fasanenstraße und gegenüber des Kinderspielplatzes. Der bisherige Kindergarten im Pfarrer-Hentschel-Weg wird also nicht saniert oder erweitert. Der Gemeinderat war sich einig, dass dieser Standort mitten in einem Wohngebiet und an einer Sackgasse für einen größeren Kindergarten nicht mehr geeignet ist. Der neue Kindergarten definiert sich als „Haus der Mitte“ für Kinder ab dem Krippenalter. Die Kostenschätzung liegt bei ca. fünf Millionen Euro. Jetzt wird sich eine Arbeitsgruppe um die Feinplanung des neuen Kindergartens kümmern. Parallel muss die Verwaltung die Änderung des Bebauungsplanes in die Wege leiten. Unsere Fraktion hat diesem Projekt mit großer Mehrheit zugestimmt. Nur ein Mitglied hatte Bedenken wegen der hohen Kosten und der Finanzierbarkeit des Prestigeprojekts.

 

 

 


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